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   BGH, 11.03.2020 - 4 StR 343/19   

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https://dejure.org/2020,6030
BGH, 11.03.2020 - 4 StR 343/19 (https://dejure.org/2020,6030)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2020 - 4 StR 343/19 (https://dejure.org/2020,6030)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2020 - 4 StR 343/19 (https://dejure.org/2020,6030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung; Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts nur an den Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung; Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts nur an den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 93/98

    Abgabe der Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Wahrung des

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 343/19
    Eine Mitteilung auch an den Verurteilten selbst war nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1998 ? 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41 mwN; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 349 Rn. 15).
  • KG, 27.07.2022 - 6 VAs 21/21

    Anhörungsrüge eines Strafgefangenen im Verfahren über einen Antrag auf Verlegung

    Der Senat hat bei seiner Entscheidung vom 3. Februar 2022 weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Antragsteller nicht gehört worden ist, noch hat er bei der Entscheidung zu berücksichtigendes Vorbringen des Antragstellers übergangen oder dessen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in sonstiger Weise verletzt (zu diesen Maßstäben BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 4 StR 343/19 -, juris Rn. 2).

    Die Kosten der Anhörungsrüge, die der Gesetzgeber als eigenständigen Rechtsbehelf ausgestattet hat und deren Zurückweisung gemäß Nr. 3920 KV zu § 3 Abs. 2 GKG eine Gebühr auslöst, fallen in entsprechender Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 4 StR 343/19 -, juris Rn. 3) dem Antragsteller zur Last.

  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 226/21

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Insbesondere bestand weder ein Anspruch des verteidigten Verurteilten auf persönliche Akteneinsicht im Revisionsverfahren noch war die Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 6. Dezember 2021 an den Verurteilten selbst geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 4 StR 343/19, BeckRS 2020, 4570).
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